Ausbildung der Musikklassen

Die Aufnahme in eine Musikklasse erfolgt in Klasse 5, jedoch ist es auch möglich, als Quereinsteiger in den Klassenstufen 7 – 11 in eine Musikklasse aufgenommen zu werden. In jedem Fall wird eine » Eignungsprüfung vorangestellt.

Die Jahrgangsstufen 5 und 6 werden als schulartenunabhängige Orientierungsstufe mit dem gleichen Bildungs- und Erziehungsauftrag wie an anderen Regionalen Schulen geführt, jedoch erweitert mit jeweils einer zusätzlichen Unterrichtsstunde Musik, dem Singen im Spatzenchor und dem Gruppenunterricht im Fach Klavier.

Seit dem Schuljahr 2008/09 wird auch der Unterricht in einer Musikklasse mit Bläserausbildung angeboten.

Die musikgeschichtliche und musiktheoretische Ausbildung im Musikunterricht wird in den Klassenstufen 7 – 10 mit jeweils 2 Musikstunden pro Woche fortgesetzt.

Musik machen (instrumental und vokal einschließlich improvisatorischer und kompositorischer Gestaltung), Musik hören, erleben und über Musik reflektieren und die Entwicklung eines umfassenden musikalischen Wissens stehen im Mittelpunkt des Unterrichts.

Die Musikzensur setzt sich aus den Bereichen Theorie/Gehörbildung, Musikhören, Praktisches Musizieren und Klavier zu je einem Viertel zusammen.

In der Qualifizierungsphase (Jahrgangsstufen 11 und 12) werden 3 Wochenstunden Klassenunterricht Musik erteilt. Ergänzend zum Musikunterricht singt jeder Schüler der Musikklassen im Chor mit (ab Klasse 11 ist Chor reguläres Fach) und erhält Klavierunterricht in den eigens dafür geschaffenen Räumen im Internat. Bis Klasse 9 ist das Klavier als Basisinstrument Voraussetzung für einen erweiterten Musikunterricht verbindlich. Nach dem Gruppenunterricht in Klasse 5 und mindestens 4 Jahren Klavierunterricht (gilt auch für Quereinsteiger) haben die Schüler aber auch ab Klasse 10 die Möglichkeit, zu Stimmbildung, Schulpraktischem Spiel oder Saxofon zu wechseln.

Die drei obligatorischen Säulen:

  • Klassenunterricht mit den Schwerpunkten Musizieren, Theorie/Gehörbildung und Musikgeschichte
  • Instrumentalunterricht
  • Chorerziehung

bleiben durchgängig in allen Jahrgangsstufen erhalten und werden ergänzt durch zusätzliche Angebote wie Bigband, Saxofonquartett, Swingband und fakultativem Stimmbildungsunterricht für interessierte und befähigte Schüler.

Das Musikgymnasium versteht seine Arbeit als Beitrag zu einer musisch orientierten Persönlichkeits-entwicklung, unabhängig von der künftigen beruflichen Orientierung.

Für Schüler, die beabsichtigen, ein Musikstudium aufzunehmen, bereitet die Ausbildung am Musikgymnasium neben der Instrumental- bzw. Gesangsausbildung an einer Musikschule insbesondere in den Bereichen Musiktheorie/Gehörbildung, schulpraktisches Klavierspiel, Musikgeschichte und Ensemblemusizieren auf die Eignungsprüfung an Musikhochschulen vor.