Schulordnung

Präambel

Unsere Schule ist eine große Gemeinschaft, in der die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie weitere schulische Angestellte vertrauensvoll zusammenarbeiten. Wir alle verbringen einen großen Teil unseres Tages am Goethe-Gymnasium Demmin, Musikgymnasium. Daher sollen sich alle wohlfühlen, um mit Freude lernen und lehren zu können. Jeder soll in seiner
Individualität, in seinen Stärken und in seinen Schwächen geachtet werden.

Um unser Miteinander am Goethe-Gymnasium Demmin, Musikgymnasium zu regeln, die Rechte eines jeden zu wahren und ihm seine Pflichten aufzuzeigen, ist eine Schulordnung notwendig. Die vorliegende Schulordnung spiegelt die Umsetzung unserer Werte für die Schulgemeinschaft wider. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Schulgesetz von MecklenburgVorpommern,
bilden den Rahmen dieser Schulordnung. Die Schulordnung wird mit Eintritt in unsere Schule anerkannt.

Grundsätze

Höflichkeit, Achtung, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Toleranz, Gleichberechtigung und gegenseitiger Respekt bestimmen unseren Umgang mit den Mitmenschen.

Deshalb ...

  • behandeln wir unsere Mitmenschen so, wie wir selbst behandelt werden wollen,
  • wahren wir die Individualität, Gesundheit und Sicherheit eines jeden,
  • stehen wir zu unserer Verantwortung für unsere Handlungen und Unterlassungen,
  • verhalten wir uns so, dass alle in der Schule miteinander und ungestört arbeiten und lernen können,
  • gehen wir rücksichtsvoll mit anderen um, ängstigen oder verletzen niemanden,
  • verzichten wir auf Gewalt und bemühen uns bei Konflikten um einvernehmliche Lösungen,
  • bieten wir anderen unsere Hilfe an und übernehmen freiwillig Aufgaben,
  • achten wir das Eigentum der Mitschüler, der Lehrer und der Schule,
  • sorgen wir für Sauberkeit.

Organisatorisches

Die Schule ist in der Schulzeit in der Regel montags bis freitags ab 07:10 Uhr geöffnet.

Unterrichtszeiten

Stunden Unterrichtszeiten
1. Unterrichtsblock (1./2. Stunde) 07:40 Uhr bis 09:10 Uhr
Frühstückspause
2. Unterrichtsblock (3./4. Stunde) 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Pause
3. Unterrichtsblock (5./6. Stunde) 11:10 Uhr bis 12:40 Uhr
Mittagsband
4. Unterrichtsblock (7./8. Stunde) 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Befahren des Schulgeländes

Das Schulgelände ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Es gilt besondere Vorsicht und Rücksichtnahme. Schülerinnen und Schüler stellen ihre Fahrräder in den vorhandenen Fahrradständern ab und schließen diese an.

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können einen Antrag auf Erteilung einer Parkkarte für ihr Motorrad beim Schulleiter stellen (Formulare sind im Sekretariat erhältlich). Nach Genehmigung durch den Schulleiter sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Stellplätze zu nutzen.

Der PKW-Parkplatz steht ausschließlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des GoetheGymnasium Demmin, Musikgymnasium und Besuchern zur Verfügung.

Schulbetrieb

Unterrichts- und Stundenbeginn

Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Klassenzimmer ab 7.30 Uhr betreten. Zuvor stehen ihnen die Cafeteria, der Oberstufen-Aufenthaltsraum, die Chill-Ecke (1. OG, vor dem Raum des Schulsozialarbeiters) sowie die Sitzecken im Treppenhaus zur Verfügung.
Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit werden von Lehrern und Schülern erwartet, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann. Dazu gehört auch, dass alle Schüler rechtzeitig und zügig in die Klassen- oder Fachräume gehen. In der Regel legen alle Schülerinnen und Schüler die Arbeitsmaterialien vor Unterrichtsbeginn bereit.

Wenn 10 Minuten nach dem Stundenbeginn kein Lehrer erschienen ist, meldet sich der Klassensprecher oder ein Schüler des Kurses beim stellvertretenden Schulleiter oder im Sekretariat Haus.

Teilnahmepflicht der Schüler am Unterricht

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen (Schulgesetz M-V §53 (2)). Die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schulpflichtiger sind verpflichtet, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen (Schulgesetz M-V § 49 (1)). Volljährige Schülerinnen und Schüler sind für die Einhaltung der Schulpflicht selbst verantwortlich.

Regelung von Schulversäumnissen

Der jeweilige Fachlehrer vermerkt die Anwesenheit im Klassen- bzw. Kursbuch. Ist eine Schülerin/ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten - bzw. bei Volljährigkeit der Schüler/die Schülerin selbst - die Schule unverzüglich (d.h. am ersten Fehltag) telefonisch (03998-222067) oder per Mail (sekretariat@ggdm.de). Unabhängig von dieser Mitteilung ist der Schüler/die Schülerin verpflichtet, jedes Fernbleiben vom
Unterricht unmittelbar nach dem Wiedererscheinen durch eine schriftliche Mitteilung zu begründen. Diese schriftliche Entschuldigung muss auch den Zeitraum und die Unterschrift des Erziehungsberechtigten bzw. des Schülers/der Schülerin in angemessener Form enthalten. Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens 5 Unterrichtstage nach Wiedererscheinen dem Klassenlehrer (Kl. 5 - 10) vorgelegt werden. Die schriftliche Entschuldigung muss in der Regel 5 Unterrichtstage nach Wiedererscheinen den Tutoren und den Fachlehrern (Kl. 11/12) zur Gegenzeichnung vorgelegt werden. Schüler der Sekundarstufe II (Kl. 11/12) haben im Krankheitsfall eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist die Zeitspanne verstrichen, gilt das Fehlen als unentschuldigt.

Wird eine Klausur bzw. Klassenarbeit geschrieben, muss der Schüler/die Schülerin den entsprechenden Fachlehrer nach Möglichkeit vor der Klausur/Klassenarbeit über das Fehlen informieren.

Hat der Schüler begründet bei einer Klassenarbeit/Klausur gefehlt, erhält er die Gelegenheit, diesen Leistungsnachweis zu einem vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Unter diesen Umständen kann die maximale Anzahl von Klassenarbeiten/Klausuren pro Woche überschritten werden.

Entsprechend APVO § 6 (4) mit Hinweis auf das Schulgesetz M-V § 62 (4) gilt für alle Schüler folgender Grundsatz: "Ist eine Leistungsbewertung aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat, nicht möglich, so erhält er die Note ungenügend (6)."

Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so hat er sich beim zuletzt unterrichtenden Fachlehrer abzumelden, sich im Sekretariat zu melden und so lange in der Schule zu warten, bis die Erziehungsberechtigten erreicht worden sind.

Freistellungen vom Unterricht sind stets vorher zu beantragen (bis zu 5 Tagen beim Klassenleiter bzw. Tutor, länger als 5 Tage beim Schulleiter über den Klassenleiter). Arztbesuche während der Unterrichtszeit können nur die Ausnahme sein. Sie bedürfen der
Kenntnisnahme durch den jeweiligen Fachlehrer. Die Fachlehrer sind verpflichtet, nach unbegründetem Fehlen des Schülers/der Schülerin entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um die Teilnahme durchzusetzen.

Pausen

Alle Pausen sind einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass Unterrichtsstunden pünktlich begonnen und durch den Lehrer geschlossen werden. Der Unterrichtsraum ist in sauberem Zustand zu verlassen. Die Tafel ist nach jeder Stunde zu säubern. Nach der letzten Stunde sind im Unterrichtsraum die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen, die Rollläden hochzufahren. In jedem Raum ist ein Raumnutzungsplan anzubringen. Das Klassenbuch ist nach der letzten Stunde vom Lehrer in das Lehrerzimmer zu bringen.

In der Frühstückspause (09:10-09:30 Uhr) stehen folgende Aufenthaltsbereiche zur Verfügung:
Schulhof, Cafeteria, Aufenthaltsraum Oberstufe, Chill-Ecke (1. OG, vor dem Raum des Schulsozialarbeiters), Sitzecken Treppenhaus.
In den Klassenräumen und Fluren hält sich niemand auf.

Im „Mittagsband“ (12:40-13:25 Uhr) haben alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, gestaffelt (12:40-13:05 Uhr: Klassenstufen 5-7; 11/12 und 13:05-13:25 Uhr: Klassenstufen 8-10) in der Cafeteria Mittag zu essen. Alle Nichtessenteilnehmer haben in dieser Zeit keinen Zutritt in die Cafeteria. Die Klassenräume sind verschlossen. Als Aufenthaltsbereiche stehen zur Verfügung: Schulhof,
Aufenthaltsraum Oberstufe, Chill-Ecke (1. OG, vor dem Raum des Schulsozialarbeiters), Sitzecken Treppenhaus.

Darüberhinaus können im „Mittagsband“ Ganztagsangebote genutzt werden.

In den Regenpausen bleiben die Schülerinnen und Schüler im Schulhaus. Das Abklingeln erfolgt durch einen Lehrer der Aufsicht. Die Lehrerinnen und Lehrer der folgenden Stunde führen die Aufsicht im Klassenraum.

Pausen im Haus II
In den großen Pausen sind Aufenthalt und Bewegung an frischer Luft zu ermöglichen und die Räume zu lüften.

Freistunden

Während der Freistunden halten sich die Schülerinnen und Schüler in den zugewiesenen Aufenthaltsräumen oder in der Cafeteria auf, ohne den Unterricht der anderen Schüler zu stören.

Verlassen Schulgelände

Das Verlassen des Schulgeländes ist in den Pausen und während Freistunden grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern untersagt. Hiervon sind nur volljährige Schülerinnen und Schüler bzw. die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 und 12 ausgenommen. Das Verlassen des Schulgeländes für nicht volljährige Schüler der Klassenstufen 11 und 12 ist nur mit schriftlicher
Zustimmung der Eltern gestattet (jährlich erneuern). Die Aufsichtspflicht ruht während dieser Zeit.

Unfälle

Bei Unfällen ist der nächst erreichbare Lehrer oder das Sekretariat umgehend zu verständigen.

Haftung

Die Schule haftet nicht für Beschädigungen oder Entwendungen von Schülereigentum (Kleidung, Fahrräder, Bücher usw.). Für das Verhalten der Schüler tragen diese selbst oder deren Eltern die volle Verantwortung und die zivilrechtliche Haftung. Insbesondere haften sie für absichtliche Beschädigungen von Schul- und Schülereigentum. Volljährige Schüler haften selbst.

Verhalten im Notfall

Alarmzeichen: kurze aufeinander folgende Signaltöne oder "Alarm" Rufe. Die Klasse bleibt zusammen und verlässt geordnet das Gebäude. Die Sachen sind zurückzulassen. Der unterrichtende Lehrer verlässt als Letzter den Raum, nimmt Klassenbuch/Kursheft mit und kontrolliert die Anwesenheit der Schüler. Die Notenhefter werden von dem Schulleiter oder vom Sekretariat gesichert
Die Fluchtwege sind gekennzeichnet. Jede Klasse folgt den grünen Pfeilen auf den Fluren.

Verhalten

Achtung der Mitmenschen. Jeder Schüler hat das gleiche Recht, die Angebote der Schule zu nutzen. Gewaltandrohung und Gewaltanwendung jeder Art gehören zu den schwersten Verstößen innerhalb einer menschlichen Gesellschaft. Daher sind sie für uns weder als Spiel noch zur vermeintlichen Konfliktlösung zulässig. Wir unterlassen Beleidigungen, Demütigungen, Bedrohungen und andere Formen psychischer Gewalt.

Wir bringen keine Waffen oder als Waffen gemeinte Gegenstände mit in die Schule.

Wir respektieren den Datenschutz und verpflichten uns, auf die Veröffentlichung personenbezogener Daten – von der Namensnennung über Film und Fotomaterial bis hin zur Dokumentation schulischen Unterrichtsmaterials einschließlich Klassenarbeiten und Klausuren – in den herkömmlichen und den neuen Medien zu verzichten, wenn keine schriftliche Genehmigung des Betroffenen vorliegt.

Sorgfalt

Wir bringen keine Gegenstände, die zu Störungen, Verunreinigungen oder Gefährdungen führen können, mit in die Schule.

Wir alle erwarten, dass unser Eigentum geachtet und sorgsam behandelt wird. Deshalb gehen wir auch sorgfältig mit dem Eigentum der anderen und der Gemeinschaft um. Dazu gehört selbstverständlich, Wände und Mobiliar nicht zu beschmieren oder zu beschädigen, alle Lehr- und Lernmittel pfleglich zu behandeln und entstandene Schäden umgehend zu melden.

Gesundheit

Rauchen schadet der Gesundheit und ist im gesamten Schulhaus und Schulbereich (u.a. Bushaltestelle) grundsätzlich verboten. Das Goethe-Gymnasium Demmin, Musikgymnasium ist eine rauchfreie Schule. Drogen und Rauschmittel jeglicher Art sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Dies schließt Alkohol ein.

Lärm macht krank. Lärm stört Lernende und Lehrende. Deshalb sind Toben, Schreien, Rennen und andere Lärm erzeugende Aktivitäten im Schulhaus zu unterlassen.

Das Werfen von Schneebällen, Stöcken und gefährlichen Gegenständen ist verboten. Ebenso sind Spiele um
Geld oder geldwerte Gegenstände verboten.

Handybenutzung in der Schule

Das Aufnehmen von Bild- u. Tondokumenten auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind natürlich Aufnahmen, die im Zusammenhang mit Aktivitäten der Schule in Verbindung stehen, wenn sie von den betreuenden Lehrern genehmigt wurden. Während des Unterrichts sind Handys ausgeschaltet.

Die Nichtbeachtung dieser Regeln ziehen die entsprechenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen des Schulgesetzes nach sich.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Erziehungsmaßnahmen sind: Information an die Eltern, Gespräche mit den Eltern durch den Fachlehrer, den Klassenleiter/Tutor, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Schulleiters. Ist die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags trotz pädagogischer Erziehungsmaßnahmen nicht gewährleistet, können Ordnungsmaßnahmen entsprechend Schulgesetz § 60 gegenüber dem
Schüler getroffen werden.

Die Schulordnung ist allen Lehrern und Schülern mitzuteilen. Für die Schüler ist eine aktenkundige Belehrung durchzuführen. Den Eltern ist die Schulordnung in der Elternversammlung zu Beginn eines Schuljahres bekannt zu geben.

Diese Schulordnung wurde am 15.06.2017 von der Schulkonferenz beschlossen und damit in Kraft gesetzt.